Hundekot belastet Wiesen und Felder
Parasiten im Hundekot belasten Futter- und Nahrungsmittel „Hundekot gehört in die Tüte und nicht aufs Feld“
Vor einigen Wochen hatte die Gemeinde Raesfeld die rund 1.100 Hundehalter im Ort angeschrieben und für die Nutzung der zusätzlich neu eingerichteten Dog-Stations geworben.
Nun möchten sich auch die örtlichen Landwirte mit einem Appell an die Hundebesitzer wenden, denn auch für die Landwirtschaft ist eine Verschmutzung mit Hundekot sehr schwierig, da der Kot von Fleischfressern ein hohes Infektionsrisiko birgt. Bereits ein Gramm Hundekot beinhaltet Millionen von Bakterien.
„Vielen Hundehaltern ist gar nicht bewusst, dass es ein großes Problem ist, wenn Hundekot auf Weideflächen oder Feldern liegen gelassen wird“, erklärt Ludger Honvehlmann vom Landwirtschaftlichen Ortsverband. „Der Hundekot ist von der Beschaffenheit ganz anders als Mist und Gülle von Pflanzenfressen, mit denen wir unsere Felder düngen. Hundekot weist häufig Parasiten auf, die sowohl für uns Menschen als auch für alle Tiere eine Gefahr bedeuten können.“
Bei einer Infektion mit diesen Parasiten kann es beispielsweise bei Rindern zu Tot- und Fehlgeburten kommen. Einen wirksamen Schutz durch Impfung oder eine Behandlung dieser Infektionen durch Medikamente ist nicht möglich.
Da diese Parasiten bis zu zwei Jahren auf Weiden überleben und infektiös bleiben können, ist das Risiko einer Belastung von Futter- und auch von unseren Nahrungsmitteln hoch. Verunreinigtes Heu und Grassilage stellen eine Gefährdung für Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde dar.
Die Landwirte der Ortsverbände aus Raesfeld und Erle appellieren daher gemeinsam an die Hundebesitzer, dass auch im Außenbereich der Hundkot eingesammelt werden muss – zum Schutz von Mensch und Tier. „Wir alle möchten nur das eine: Gesunde und zufriedene Tiere – Hunde und Nutztiere!“, sagt Ludger Honvehlmann.
Zum Thema: Rechtlicher Hintergrund
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden.
- Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen.